Kurzfassung

Seit dem 28. Juni 2025[1–3] gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet viele Anbieter — vor allem Online-Shops und Verkaufs-Apps für Verbraucher — dazu, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten. Der technische Maßstab ist WCAG 2.1 Level AA. Einen ersten Eindruck bekommst du in fünf Minuten mit dem kostenlosen Lighthouse-Test in Googles PageSpeed Insights — automatische Tests decken aber nur einen Teil ab, der Rest braucht manuelle Prüfung.

Worum es geht

Barrierefreiheit im Web heißt: Eine Seite lässt sich auch dann bedienen, wenn jemand nicht sieht, nicht hört, keine Maus benutzen kann oder auf Vergrößerung angewiesen ist. Lange war das eine Frage der Haltung. Seit 2025 ist es für einen großen Teil der digitalen Wirtschaft eine Frage des Gesetzes.

Hintergrund ist der European Accessibility Act (EAA), eine EU-Richtlinie, die in Deutschland als Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt wurde. Wirksam ist es seit dem 28. Juni 2025 — es gilt also bereits.[1–3]

Wann die Pflicht greift

Das Gesetz unterscheidet zwei Achsen: Produkt oder Dienstleistung und Verbraucher oder Geschäftskunde. Vereinfacht gesagt fällt fast alles darunter, was elektronisch an Privatpersonen verkauft oder vermittelt wird.

AngebotPflicht?
Online-Shop, der an Verbraucher verkauftJa
App mit Verkaufs- oder BuchungsfunktionJa
Bank- und Zahlungsdienste, E-Books, TelekommunikationJa
Hardware-Produkte für VerbraucherJa
Reine Info- oder Marketing-Seite ohne VerkaufMeist nein
Rein geschäftliche Angebote (B2B)Nein

Die Ausnahme für die Kleinsten — mit einem Haken

Es gibt eine Erleichterung für Kleinstunternehmen: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Wer in diesem Rahmen reine Dienstleistungen anbietet, ist von der Pflicht befreit.

Der Haken: Diese Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte. Sobald physische Hardware an Verbraucher verkauft wird, muss das Produkt barrierefrei sein — unabhängig von der Unternehmensgröße. Die entscheidende Frage lautet also nicht „bin ich klein genug?", sondern „verkaufe ich ein Produkt an Privatpersonen?".

Was ist mit bestehenden Seiten?

Ein verbreiteter Irrtum ist, die Pflicht gelte nur für neue Projekte. Tatsächlich erfasst das BFSG die laufende Erbringung einer Dienstleistung — ein bestehender Onlineshop ist also genauso betroffen wie ein neuer. Für Bestandsangebote sieht § 38 BFSG allerdings Übergangsbestimmungen vor: Nach Auslegung der Bundesfachstelle Barrierefreiheit kann daraus eine Übergangsfrist bis zum 27. Juni 2030 folgen[2,3]. Verlass dich nicht blind darauf — die Reichweite ist juristisch nicht abschließend geklärt, und die Frist verschiebt nur den Endtermin, sie hebt die Pflicht nicht auf.

Was „barrierefrei" technisch bedeutet

„Barrierefrei" ist kein Bauchgefühl, sondern eine prüfbare Norm. Maßgeblich sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in Stufe AA, in Europa über die Norm EN 301 549 verankert. In der Praxis bedeutet das vor allem:

  • Tastatur-Bedienbarkeit — jede Funktion ist auch ohne Maus erreichbar.
  • Ausreichende Kontraste — mindestens 4,5:1 für normalen Text.
  • Alternativtexte für Bilder und klare Beschriftungen für Formularfelder.
  • Screenreader-Tauglichkeit — sauberes, semantisches HTML statt Div-Wüsten.
  • Skalierbarer Text bis 200 Prozent, ohne dass Inhalte verschwinden.
  • Eine Barrierefreiheitserklärung, die den Stand und einen Feedback-Kanal nennt.

Der Fünf-Minuten-Test

Bevor man über Audits und Beratung nachdenkt, lohnt ein erster, kostenloser Blick. Google PageSpeed Insights nutzt die Prüf-Engine Lighthouse und vergibt unter anderem einen Wert für Barrierefreiheit von 0 bis 100. Du gibst nur deine URL ein:

pagespeed.web.dev

Ich habe das mit dieser Seite selbst gemacht — einmal in der mobilen, einmal in der Desktop-Ansicht. Die Werte zeigen, wo die Seite steht, ohne dass ich sie hier schönrede:

KategorieMobilComputer
Leistung99100
Barrierefreiheit9196
Best Practices9292
SEO100100

Warum 91 nicht „fertig" heißt

Hier ist die wichtige Einschränkung: Ein guter Lighthouse-Wert ist ein Anfang, kein Freibrief. Automatische Tests prüfen nur, was sich automatisch prüfen lässt — je nach Schätzung sind das nur rund 30 bis 40 Prozent der WCAG-Kriterien. Ob ein Alt-Text inhaltlich sinnvoll ist, ob die Tab-Reihenfolge logisch durch ein Formular führt oder ob ein Screenreader die Seite verständlich vorliest, kann keine Maschine vollständig beurteilen.

Ein Wert von 91 oder 96 bedeutet also: Die offensichtlichen technischen Hürden sind weitgehend ausgeräumt. Für echte Konformität gehört eine manuelle Prüfung dazu — idealerweise auch mit echten Hilfsmitteln und echten Nutzern.

Die ersten Schritte, die sich immer lohnen

Unabhängig davon, ob die Pflicht für dich gilt, sind diese Punkte günstig umzusetzen und verbessern die Seite für alle:

  1. Jedes Bild bekommt einen aussagekräftigen Alternativtext — oder, wenn rein dekorativ, einen leeren.
  2. Kontraste prüfen: heller Text auf hellem Grund ist die häufigste vermeidbare Barriere.
  3. Die Seite einmal komplett nur mit der Tastatur bedienen. Was sich nicht erreichen lässt, ist eine Barriere.
  4. Formularfelder mit echten <label>-Elementen verknüpfen, nicht nur mit Platzhaltertexten.
  5. Semantisches HTML verwenden: Überschriften der Reihe nach, Buttons als Buttons, Links als Links.

Fazit

Barrierefreiheit ist seit 2025 für viele kein Nice-to-have mehr, sondern Pflicht — und sie ist günstiger zu erreichen, wenn man sie von Anfang an mitdenkt statt nachträglich aufzusetzen. Der kostenlose PageSpeed-Test zeigt in fünf Minuten, wo deine Seite steht. Er ersetzt keine vollständige Prüfung, aber er beantwortet die erste wichtige Frage: Habe ich ein offensichtliches Problem — oder eine gute Basis, auf der ich weiterbauen kann?

Quellen zum Stichtag 28. Juni 2025
  1. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Barrierefreiheitsstärkungsgesetz — federführendes Ministerium.
  2. Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) — gilt seit dem 28. Juni 2025.
  3. Gesetzestext (Bundesamt für Justiz): BFSG im Volltext — Inkrafttreten und Übergangsfristen in § 38.
Weiterlesen

Barrierefreiheit ist nicht die einzige neue Pflicht fürs Web — und sie gilt auch für bestehende Angebote:

Hinweis: Dieser Artikel gibt eine technische und allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang die Pflicht in deinem Fall greift, klärt im Zweifel ein Fachanwalt für IT-Recht.