Kurzfassung

Ab dem 2. August 2026 greift Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689). Er verpflichtet dazu, KI-erzeugte oder KI-manipulierte Inhalte zu kennzeichnen — und Chatbots als solche erkennbar zu machen. Betroffen sind vier Gruppen: Anbieter generativer KI, Betreiber von Deepfakes, Veröffentlicher von KI-Texten zu Themen öffentlichen Interesses und Betreiber interaktiver Systeme. Die Kennzeichnung muss maschinenlesbar und für Menschen sichtbar sein. In Deutschland wacht die Bundesnetzagentur über die Umsetzung.

Worum es geht

Künstliche Intelligenz erzeugt heute Texte, Bilder, Stimmen und ganze Videos, die kaum noch von echten Aufnahmen zu unterscheiden sind. Genau das ist der Kern eines neuen rechtlichen Problems: Wenn niemand mehr erkennen kann, ob ein Inhalt echt oder synthetisch ist, gerät das Vertrauen in digitale Medien ins Wanken. Die Europäische Union hat darauf mit dem weltweit ersten umfassenden Regelwerk für KI reagiert — der KI-Verordnung, im internationalen Sprachgebrauch AI Act genannt.

Die Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz: Je größer das Risiko einer Anwendung, desto strenger die Pflichten. Ein eigener Baustein dieses Regelwerks sind die Transparenzpflichten in Artikel 50. Sie greifen nicht, weil eine KI gefährlich wäre, sondern weil ein Mensch ein Recht darauf hat zu wissen, ob er einer Maschine oder einem echten Inhalt gegenübersteht.

Der Stichtag: 2. August 2026

Die KI-Verordnung ist bereits am 1. August 2024 in Kraft getreten[1,4], ihre Regeln gelten aber gestaffelt. Die Verbote bestimmter Praktiken griffen zuerst, dann die Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck. Die Kennzeichnungspflicht aus Artikel 50 wird am 2. August 2026 anwendbar[1,3] — ab diesem Tag müssen die betroffenen Anbieter und Betreiber ihre KI-Inhalte transparent machen.

Wichtig: Das Datum ist kein Vorschlag, sondern eine harte Frist. Wer KI in Produkten oder auf Webseiten einsetzt, sollte die verbleibende Zeit nutzen, um zu prüfen, ob und wie die eigenen Inhalte zu kennzeichnen sind.

Wer muss was kennzeichnen

Artikel 50 unterscheidet vier Konstellationen. Vereinfacht gesagt: Sobald ein Mensch getäuscht werden könnte, entsteht eine Pflicht.

KonstellationPflicht
Anbieter generativer KI (Text, Bild, Audio, Video)Ausgaben maschinenlesbar als künstlich erzeugt oder manipuliert markieren
Betreiber, die Deepfakes verbreitenOffenlegen, dass Bild, Ton oder Video künstlich erzeugt oder verändert wurde
Veröffentlicher von KI-Texten zu Themen öffentlichen InteressesOffenlegen, dass der Text von einer KI erzeugt wurde
Betreiber von Chatbots und SprachassistentenNutzer erkennbar darüber informieren, dass sie mit einer KI sprechen

Der rote Faden: Die Pflicht knüpft an die Täuschungsgefahr an, nicht an die Technik selbst. Ein KI-Bild in einem klar gekennzeichneten Kunstprojekt wird anders behandelt als ein fotorealistischer Deepfake, der als echte Aufnahme durchgehen könnte.

Wie die Kennzeichnung aussieht

Die Verordnung verlangt zwei Ebenen, die zusammenwirken:

  • Maschinenlesbar — die KI-Herkunft wird technisch hinterlegt, etwa über Wasserzeichen, Metadaten oder kryptografische Marker. So können auch Plattformen und Suchmaschinen synthetische Inhalte automatisch erkennen.
  • Für Menschen sichtbar — bei Deepfakes und bestimmten Texten muss zusätzlich ein klar wahrnehmbarer Hinweis erfolgen, damit auch ohne technische Hilfsmittel erkennbar ist, dass eine KI im Spiel war.

Wie genau das praktisch umzusetzen ist, konkretisiert die Europäische Kommission derzeit. Sie erarbeitet einen Praxisleitfaden zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte und hat Leitlinien zu Artikel 50 vorgelegt[3]. Im Gespräch ist auch ein einheitliches EU-Label, das KI-Inhalte mit einem standardisierten Kürzel markiert — im Deutschen schlicht als „KI" lokalisiert.

Die Ausnahmen

Nicht jeder KI-Einsatz löst eine sichtbare Kennzeichnung aus. Die Verordnung sieht Erleichterungen vor, unter anderem:

  • Offensichtliche Fälle — wenn aus dem Zusammenhang ohnehin klar ist, dass man mit einer KI interagiert, ist kein gesonderter Hinweis nötig.
  • Künstlerische und satirische Werke — hier genügt eine Offenlegung, die das Werk nicht beeinträchtigt, etwa ein Hinweis im Abspann statt mitten im Bild.
  • Bestimmte hoheitliche Zwecke — etwa eng begrenzte Einsätze im Rahmen der Strafverfolgung, soweit gesetzlich zugelassen.

Diese Ausnahmen sind eng gefasst. Die Grundregel bleibt: Im Zweifel kennzeichnen.

Was das für kleine Anbieter und Website-Betreiber heißt

Man muss kein KI-Konzern sein, um betroffen zu sein. Sobald auf einer Seite ein KI-Chatbot läuft, KI-generierte Bilder als reale Fotos erscheinen oder automatisch erzeugte Texte zu gesellschaftlich relevanten Themen veröffentlicht werden, kommt die Pflicht ins Spiel. Diese Schritte sind günstig und sinnvoll:

  1. Eine ehrliche Inventur machen: Wo auf der Seite oder im Produkt steckt generative KI?
  2. Chatbots und Assistenten mit einem klaren Hinweis versehen, dass kein Mensch antwortet.
  3. KI-Bilder und -Texte dort kennzeichnen, wo sie als echt missverstanden werden könnten.
  4. Prüfen, ob die eingesetzten KI-Werkzeuge bereits maschinenlesbare Marker setzen — viele Anbieter rüsten das nach.
  5. Die Entwicklung des EU-Praxisleitfadens im Blick behalten, weil er die konkrete Umsetzung definiert.

Wichtig für Bestandsangebote: Die Pflicht trifft nicht nur neue Systeme. Ab dem 2. August 2026 müssen auch bereits laufende Chatbots und schon veröffentlichte KI-Inhalte transparent sein — einen Bestandsschutz wie bei manchen anderen Pflichten gibt es für die Kennzeichnung nicht.

Wer kontrolliert das

Jeder Mitgliedstaat benennt eine zuständige Behörde. In Deutschland übernimmt die Bundesnetzagentur über ihr Koordinierungs- und Kompetenzzentrum für die KI-Verordnung (KoKIVO) eine zentrale Rolle[2]. Verstöße gegen die Transparenzpflichten können mit Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden — maßgeblich ist der höhere Betrag. Für kleine Anbieter werden die Sanktionen im Verhältnis bemessen, aber das Signal ist klar: Transparenz ist keine Kür.

Fazit

Die KI-Kennzeichnungspflicht ist kein abstraktes Brüsseler Thema, sondern eine konkrete Frist, die am 2. August 2026 für viele wirksam wird. Wer KI einsetzt, sollte jetzt eine ehrliche Bestandsaufnahme machen, statt im Sommer 2026 in Hektik zu verfallen. Der Grundgedanke ist dabei einfacher als der Gesetzestext: Menschen sollen wissen, wann sie es mit einer Maschine zu tun haben. Wer das von Anfang an transparent gestaltet, erfüllt nicht nur eine Pflicht, sondern baut Vertrauen auf.

Quellen zum Stichtag 2. August 2026
  1. EU-Verordnung im Volltext: Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) — Transparenzpflichten in Artikel 50, Geltungsstufen in Artikel 113.
  2. Bundesnetzagentur: KI-Verordnung und KoKIVO — die zuständige Aufsicht in Deutschland.
  3. Europäische Kommission: Code of Practice zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte — Praxisleitfaden und Leitlinien zu Artikel 50.
  4. Europäisches Parlament: KI-Gesetz: erste Regulierung der künstlichen Intelligenz — Überblick und Zeitplan.
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Die KI-Kennzeichnung ist nicht die einzige digitale Pflicht mit Stichtag — und sie betrifft auch bestehende Angebote:

Hinweis: Dieser Artikel gibt eine technische und allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang die Kennzeichnungspflicht in deinem Fall greift, klärt im Zweifel ein Fachanwalt für IT-Recht.